Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung zivilrechtlicher Rechtsstreitigkeiten und dort – entsprechend der Spezialisierung – im Bereich des Familienrechts.
Daneben gehört die Bearbeitung von Rechtsfragen des individuellen Arbeitsrechts und die Verteidigung in Bußgeld – und Strafsachen zu meinen Tätigkeitsfeldern.
Sie erwarten zu recht, dass ich mir für Sie und Ihre Rechtsprobleme Zeit nehme und Sie kompetent berate und engagiert vertrete.
Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Möller wurde 1963 von unserer früheren Sozia,
Frau Rechtsanwältin Dr. Ursula Lantzke gegründet, die sich alsbald schwerpunktmäßig
im Familienrecht engagierte.
1980 trat Herr Rechtsanwalt Eberhard Möller in die Kanzlei ein, 1985 Frau Rechtsanwältin Ursula Gehentges.
2000 ist beiden Rechtsanwälten von der Rechtsanwaltskammer in Köln die Befugnis verliehen worden, sich als Fachanwälte für Familienrecht zu bezeichnen.
Dies ist ein nur mit Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer geführter Spezialisierungsnachweis, der langjährige praktische Erfahrung und überprüftes rechtliches Fachwissen ebenso voraussetzt wie eine regelmäßige, von der Anwaltskammer kontrollierte, Fortbildung.
Zum 01.01.2019 ist Frau Rechtsanwältin Ursula Gehentges aus der Kanzlei ausgeschieden.
Reuterstraße 116
5312 Bonn
Telefon: 0228 654017
Telefax: 0228 654842
E-Mail: moeller-gehentges@t-online.de
Webseite: https://www.moeller-und-gehentges.de/